Im Folgenden möchten wir Sie über einige wichtige Verpflichtungen informieren, die mit der Anmietung einer Hüpfburg verbunden sind.

Als Mieter tragen Sie die vollständige Verantwortung für sämtliche Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Hüpfburg entstehen können. Die Hüpfburg wird Ihnen in einem funktionsfähigen Zustand übergeben. Sollte es dennoch zu Defekten oder anderen Mängeln kommen, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Bei einem Funktionsmangel darf die Hüpfburg nicht weiter betrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass der Vermieter keine Haftung für Schäden übernimmt, die durch Funktionsmängel verursacht werden. Für Beschädigungen oder Verschmutzungen an der Hüpfburg oder dem Zubehör haften Sie als Mieter. Eventuell entstehende Folgekosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

 

 

1. Die Hüpfburg ist geeignet für Kinder ab 4 Jahren. Kinder unter 4 Jahren und Erwachsene gehören nicht auf die Hüpfburg.

 

2. Während der gesamten Nutzungsdauer der Hüpfburg ist eine Beaufsichtigungsperson an der Hüpfburg abzustellen – die Hüpfburg darf nur unter Beaufsichtigung einer Erwachsenen Person genutzt werden. Hierbei ist explizit auf die friedliche Nutzung durch die Kinder zu achten. 

 

3. Die Nutzung der Hüpfburg geschieht auf eigene Gefahr. Eltern bzw. Mieter haften für ihre Kinder.

 

4. Das Gebläse ist so aufzustellen, dass kein Kind dran kann. 

 

5. Die Hüpfburge darf nicht mit Schuhen betreten werden. 

 

6. Essen, Getränke, Brillen, scharfe Gegenstände etc. verbleiben außerhalb der Hüpfburg.

 

7. Die Hüpfburg wird nach Ende der Nutzung ordnungsgemäß gereinigt, abgebaut und trocken zwischengelagert, bis sie wieder zu uns zurückgebracht wird.

 

8. Brillenträger müssen bei ihre Brille abnehmen, wenn Sie auf die Hüpfburg gehen.

 

9. Das Klettern inner halb der Hüpfburg ist an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt – an den Außenwänden ist das Klettern hingegen untersagt.

 

10. Bei Funktionsstörungen des Gebläses oder auch der Stromversorgung ist die Hüpfburg unverzüglich außer Betrieb zu nehmen, sowie die Spannungsversorgung zu trennen.

 

11. Achten Sie immer darauf, dass die Kinder auf der Hüpfburg vernünftig miteinander umgehen.

 

12. Ab Windstärke 5, sowie bei Regen ist der Betrieb der Hüpfburg aus Sicherheitsgründen untersagt. Sollte es während der Nutzung zu einem Regenschauer kommen, dann muss die Hüpfburg unverzüglich geräumt, das Gebläse ausgeschaltet und die Hüpfburg abgedeckt werden (Regenschutz).